Pfändungsschutz
§ 79
Das Urlaubsentgelt, die Urlaubsentschädigung und die Urlaubsabfindung sind der Exekution entzogen, soweit sie nicht Unterhaltsansprüche betrifft.
30.10.2018
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Pfändungsschutz
§ 79
Das Urlaubsentgelt, die Urlaubsentschädigung und die Urlaubsabfindung sind der Exekution entzogen, soweit sie nicht Unterhaltsansprüche betrifft.
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