6. Abschnitt
Schlußbestimmungen
Verweisung auf Bundesrecht
§ 78
Die Verweisung in dieser Verordnung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung 1997 - VRV 1997, BGBl Nr 787/1996, gilt als Verweisung auf die Fassung, die sie durch die Verordnung BGBl II Nr 400/1997 erhalten hat.
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