§ 761 ABGB

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1812

Abweichungen von der allgemeinen Erbfolgeordnung.

§ 761

Die Abweichungen von der in diesem Hauptstücke bestimmten gesetzlichen Erbfolge in Rücksicht auf Bauerngüter, und die Verlassenschaft geistlicher Personen sind in den politischen Gesetzen enthalten.