§ 75 LBG 1998

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2007

§ 75
Wirksamkeit der Anrechnung

Die Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten wird spätestens mit dem Tag des Ausscheidens aus dem Dienststand oder des Abgängigwerdens des Beamten wirksam.

02.09.2024

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)