§ 6 Installations- und Energietechnik-Ausbildungsordnung

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.1.2027

Grundmodul

§ 6.

(1) Die Ausbildungsinhalte gemäß des Ausbildungszielen des Grundmodules sind bis zum Ende des zweiten Lehrjahres zu vermitteln.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Grundmodules:

6. Kompetenzbereich: Grundlagen der Installations- und Gebäudetechnik

6.1 Installationstechnische Grundlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 6.1.1 die physikalischen Grundlagen der Installationstechnik (zB Druck, Volumen, Temperatur, Spannung, Strom, Widerstand, Energie, Arbeit, Leistung, Wärme) in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten (zB Rohrverlegung) erklären.
  1. 6.1.2 die Gewinnung von Wasser und Energiequellen in ihrem berufsspezifischen Kontext darstellen.
  1. 6.1.3 einen Überblick über gewünschte Eigenschaften von Wasser samt dessen Möglichkeiten zur Lagerung und Verteilung geben.
  1. 6.1.4 den ressourcenschonenden Einsatz von Material unter Berücksichtigung ihres Lebenszyklus und der nachhaltigen Installationstechnik (Green Building) bei seinen Tätigkeiten beachten.
  1. 6.1.5 einen Überblick über technologische, ökologische und ökonomische Eigenschaften (auch im Sinne der Klimaverträglichkeit, Verringerung der CO2-Emissionen und Nachhaltigkeit) und Anwendungen unterschiedlicher Energie-Brennstoffe samt deren Möglichkeiten zur Lagerung und Verteilung geben.
  1. 6.1.6 die Bedeutung der Sicherstellung einer effizienten Energieversorgung durch optimale Nutzung von geeigneten Energiequellen und zB digitalisierten Heizungen (Smart Home) und klimabewusster Installations- und Energietechnik als Maßnahme für den Klimaschutz einschätzen.
  1. 6.1.7 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unterschiedlicher Werkstoffe der Installationstechnik (Stahl, Kupfer, Kunststoffe, Metallverbund) und Korrosionsschutzmaßnahmen (zB aktiv, passiv, konstruktiv) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
  1. 6.1.8 die Arten, den Aufbau, die Funktionsweise, Kenngrößen (zB PN, DN), Anwendung, Anschluss und die Bedienung von Sanitärarmaturen (zB Absperrarmaturen, Auslaufarmaturen, Ablaufarmaturen) und von Gasarmaturen (zB Absperrarmaturen, Gasdruckregler, Gasdruckwächter, Gasfilter, Brandschutzarmaturen) in unterschiedlichen Anwendungen erläutern.

6.2 Technische Unterlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 6.2.1 technische Unterlagen lesen (zB Leitungspläne, Montagepläne, Leitungsschemen, Strangschemen, Betriebsanleitungen, berufsbezogene Vorschriften) und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden.
  1. 6.2.2 Skizzen und einfache Leitungs- und Montagepläne unter Anwendung von Sinnbildern im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben per Hand oder computerunterstützt erstellen.
  1. 6.2.3 die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und EU-Erneuerbare-Energie-Richtlinie und deren Auswirkungen auf die eigenen Tätigkeiten im Überblick beschreiben.
  1. 6.2.4 sich über das Baualter des Gebäudes und besondere Bauweisen bzw. Anforderungen informieren (Baupläne).

6.3 Messtechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 6.3.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB analoge und digitale Messgeräte) für installationstechnische (zB Längen, Montageabstände, Temperaturen, Druck, Durchfluss) und berufstypische elektrische (zB Spannung, Strom) Größen erklären.
  1. 6.3.2 unterschiedliche Messgeräte für installationstechnische und berufstypische elektrische Größen auftragsbezogen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
  1. 6.3.3 installationstechnische und berufstypische elektrische Größen unter Anwendung von Messgeräten messen und ermittelte Daten dokumentieren.

6.4 Grundlagen der Installations- und Montagetechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 6.4.1 Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen sowie Installations- und Montagematerial, Bauteile und Komponenten usw. im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
  1. 6.4.2 Baustellen, insbesondere nach ökonomischen, ergonomischen und ökologischen Erfordernissen, einrichten, unterhalten und räumen.
  1. 6.4.3 geeignete manuelle oder maschinelle Bearbeitungsverfahren, insbesondere Bohren, Schneiden, Sägen, Gewindeschneiden, Nieten und Bördeln für das Bearbeiten von Werkstoffen auswählen und mit geeigneten Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen ausführen, um zB Rohre, Rohrbefestigungen und Unterkonstruktionen zuzurichten.
  1. 6.4.4 mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen Rohre aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Beachtung des Biegeverhaltens kalt- und warmbiegen sowie Biegefehler erkennen und beheben.
  1. 6.4.5 lösbare (zB Steck-, Schraub-, Gewinderohrverbindungen) und unlösbare (zB Löt-, Klebe- und Pressverbindungen) Verbindungen an Stahl-, Kupfer- und Kunststoffrohren und anderen Bauteilen mit den geeigneten Werkzeugen herstellen und für die jeweilige Aufgabenstellung anwenden.
  1. 6.4.6 die unterschiedlichen Möglichkeiten der Rohrbefestigungen (zB Schellen, Montageschienen) unter Berücksichtigung von Rohrwerkstoff- und Rohrdurchmesser, Art und Temperatur des Durchflussstoffes (Längenänderung des Rohres) sowie Art und Ausführung der Decken und Wände erläutern.
  1. 6.4.7 die Möglichkeiten zum Ausgleich von Längenänderungen von Rohren (zB mit Biegeschenkeln, Kompensatoren Metallschläuchen) samt deren Einsatzgebieten benennen.
  1. 6.4.8 die Beschaffenheit von Decken und Wänden für die Montage überprüfen und beurteilen.
  1. 6.4.9 unterschiedliche Installationssysteme und deren jeweilige Anwendung für den Massivbau oder Trockenbau erläutern.
  1. 6.4.10 Vorwandsysteme aus Profilen, Profilverbindern und Montagewinkeln zusammenbauen und montieren.
  1. 6.4.11 Wand- und Deckendurchführungen für zB Rohrleitungen herstellen.
  1. 6.4.12 Rohrleitungen (auch mit Wand- und Deckendurchführungen) unter Anwendung von Montage- und Befestigungstechniken (zB mit Dübeltechniken) unter Berücksichtigung von Schallschutz, Korrosionsschutz, Dämmung und Standfestigkeit nach Plänen und Vorgaben verlegen.
  1. 6.4.13 Maßnahmen zum aktiven und passiven Korrosionsschutz durchführen.
  1. 6.4.14 Abdichtungsmaßnahmen bei Ver- und Entsorgungsanlagen sowie bei Einrichtungsgegenständen vorbereiten und durchführen.
  1. 6.4.15 an verlegten Rohrleitungen Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten durchführen.

7. Kompetenzbereich: Installationstechnische Bauteile, Komponenten und Anlagen

7.1 Sicherheit von installationstechnischen Anlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 7.1.1 die Entstehung und Ausbreitung von Schall in installationstechnischen Anlagen erläutern sowie anzuwendende Schallschutzmaßnahmen als auch Maßnahmen zur Isolation und zum Brandschutz (zB Rohrabschottungen) von installationstechnischen Anlagen nennen.
  1. 7.1.2 Maßnahmen des baulichen Brandschutzes (insbesondere Brandabschottungen) erkennen und bei Arbeiten berücksichtigen.
  1. 7.1.3 Hygienevorschriften, insbesondere bei Sanitäranlagen sowie bei Lüftungsanlagen, anwenden.

7.2 Installationstechnische Bauteile und Komponenten

Die auszubildende Person kann

  1. 7.2.1 den Aufbau und die Funktionsweise von Bauteilen und Komponenten für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von Sanitäranlagen (wie Pumpen, Wassererwärmer, Solarkollektoren, Wärmepumpen, Abscheider, Sanitärarmaturen, sanitäre Einrichtungen) samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
  1. 7.2.2 den Aufbau und die Funktionsweise von Bauteilen und Komponenten für Gas- und Abgasanlagen (wie Gasgeräte mit und ohne Abgasanlagen, Sicherungs- und Zündeinrichtungen) samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
  1. 7.2.3 den Aufbau und die Funktionsweise von Bauteilen und Komponenten für Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) (wie Heizkessel, Pumpen, Heizkörper, Thermostate, Abgasanlage), inklusive Heizungsanlagen, welche zum Betrieb mit erneuerbaren Energien ausgerüstet sind, samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
  1. 7.2.4 den Aufbau und die Funktionsweise von Bauteilen und Komponenten für Lüftungsanlagen (wie Ventilatoren, Erhitzer, Filter, Schalldämpfer, Wärmerückgewinnung) samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
  1. 7.2.5 einfache Bauteile und Komponenten von Sanitär-, Gas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) oder Lüftungsanlagen zusammenbauen und unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken montieren und anschließen.
  1. 7.2.6 einfache Fehler, Mängel und Störungen an Bauteilen und Komponenten von Sanitär-, Gas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) oder Lüftungsanlagen aufsuchen und eingrenzen.

7.3 Installationstechnische Anlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 7.3.1 einen Überblick über die Funktionsweise, Installationsmöglichkeiten und Anschlusswerte von Gesamtsystemen von Sanitär-, Gas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) sowie Lüftungsanlagen geben.
  1. 7.3.2 beim Montieren und Anschließen von Sanitäranlagen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, von Gas- und Abgasanlagen für die Versorgung mit Gas und von Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) für das Erreichen eines angenehmen Raumklimas oder von Lüftungsanlagen für die Versorgung mit Luft unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken mitwirken.
  1. 7.3.3 bei Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten an Sanitär-, Gas- und Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) oder Lüftungsanlagen mit geeigneten Messgeräten sowie bei Funktionskontrollen mitwirken.
  1. 7.3.4 einfache Fehler, Mängel und Störungen an Sanitär-, Gas- und Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) oder Lüftungsanlagen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen.

8. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik

8.1 Automatisierungstechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 8.1.1 den grundlegenden Aufbau, die Funktionsweise und die Anwendung berufsspezifischer elektrischer Bauteile (zB Widerstand, Spule, Kondensator) und deren Grundschaltungsmöglichkeiten (samt Spanungsquellen) in unterschiedlichen berufsspezifischen Anwendungen erläutern.
  1. 8.1.2 die unterschiedlichen Eigenschaften und Anwendungen der Stromarten (Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom) und das Verhalten berufsspezifischer elektrischer Bauteile in diesen Stromarten beschreiben.
  1. 8.1.3 die Grundlagen der Steuerungs- und Regeltechnik und der dazu benötigten Bauteile wie Sensoren und Aktoren sowie die Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen samt Anwendungen in ihrem Tätigkeitsbereich darstellen.
  1. 8.1.4 einfache digitale Steuerungen für einfache Automatisierungen von installationstechnischen Anlagen (zB Kleinststeuerungen, speicherprogrammierbare Steuerungen) montieren und programmieren, um einen energieeffizienteren und nachhaltigeren Betrieb zu ermöglichen.
  1. 8.1.5 Möglichkeiten der Energieeinsparung, welche sich durch Anlagenoptimierungen mittels der Automatisierungstechnik ergeben, erkennen und diese erläutern.
 

Schlagworte

Arbeitsvorbereitung, Installationstechnik, Verwendungsmöglichkeit, Leitungsplan, Installationsmaterial, Steckverbindung, Schraubverbindung, Lötverbindung, Klebeverbindung, Stahlrohr, Kupferrohr, Rohrwerkstoffdurchmesser, Wanddurchführung, Montagetechnik, Dichtheitsprobe, Gasanlage, Sicherungseinrichtung, Sanitäranlage, Steuerungstechnik

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2026

Gesetzesnummer

20013236

Dokumentnummer

NOR40279435

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