8. Kompetenzbereich: Grundlagen der Glasbearbeitung |
8.1 Glastechnische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann |
- 8.1.1 die Nachhaltigkeit des Werkstoffes Glas hinsichtlich Lichtdurchlässigkeit und Tageslichtnutzung (natürliches Tageslicht, positives Raumklima, Reduktion künstlicher Beleuchtung), Energieeffizienz und Wärmedämmung (Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden) und Lebenszyklus und Recycling (nahezu unbegrenzt recycelbar, problemlose Wiederverwendung) erläutern.
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- 8.1.2 Werk- und Hilfsstoffe annehmen, sachgerecht lagern (zB Glasböcke für Platten), auswählen und auf Verwendbarkeit (zB Erkennen von Fabrikations- oder Verarbeitungsfehlern wie Blasen, Einschlüsse, Schlieren, Streifen, Dickenabweichung) prüfen.
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- 8.1.3 neue technologische Trends (zB selbstreinigendes Glas) beschreiben.
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8.2 Technische Unterlagen und Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
- 8.2.1 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die Vorgesetzte/den Vorgesetzen rückmelden.
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- 8.2.2 Funktions- oder Mängelkontrollen an hergestellten Glasprodukten und Glaskonstruktionen anhand vorgegebener Kriterien (zB Maße, Funktion, Sauberkeit) durchführen und eventuelle Korrekturmaßnahmen (zB Nachbearbeitung) einleiten.
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- 8.2.3 Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch anlegen.
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8.3Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
- 8.3.1 Glasmessgeräte zur Glasbestimmung einsetzen, um zB Bearbeitungsmöglichkeiten abzuklären.
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- 8.3.2 die bei der Messung von berufstypischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
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9. Kompetenzbereich: Prozesse in der Glasbautechnik |
9.1 Bearbeitungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
- 9.1.1 den zeitlichen Ablauf und die notwendigen Arbeitsschritte gemäß den abzuarbeitenden Aufträgen planen.
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- 9.1.2 die Arbeitsschritte zur Herstellung der betrieblichen Glasprodukte (zB Verglasungen für Fenster und Türen, Glasvitrinen, Spiegel, Glasrückwände) und Glaskonstruktionen (zB Glastrennwände, Wintergärten, Duschverglasungen) samt den notwendigen Handwerkzeugen und Maschinen, Werk- und Hilfsstoffen sowie Befestigungs- und Verbindungsmitteln und Zubehörteilen beschreiben.
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- 9.1.3 die Anwendung, den Einsatz und die Handhabung der verschiedenen Maschinen (zB Bohrmaschine, Bandschleifmaschine, Diamantsäge, Kantenschleifmaschine, CNC-Bearbeitungszentrum, Wasserstrahlschneidmaschine, halbautomatische und automatische Zuschnittanlage, VSG-Zuschneidetisch, Sandstrahlanlage, Bearbeitung mit Lasertechnik) beschreiben.
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- 9.1.4 verschiedene Maschinen (zB Bohrmaschine, Bandschleifmaschine, Diamantsäge, Kantenschleifmaschine, CNC-Bearbeitungszentrum, Wasserstrahlschneidmaschine, halbautomatische und automatische Zuschnittanlage, VSG-Zuschneidetisch, Sandstrahlanlage, Bearbeitung mit Lasertechnik) bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und anschließend in Stand halten.
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- 9.1.5 Maschinen im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
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- 9.1.6 Platten aus unterschiedlichen Glasarten und Glassubstituten mit Maschinen durch Schneiden, Brechen, Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren bearbeiten, um Einzelteile für Glasprodukte und Glaskonstruktionen herzustellen.
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- 9.1.7 die Arbeitsschritte zum Veredeln von Glas durch mechanische Techniken (zB Glaskanten- und Flächenbearbeitung) sowie durch thermische Techniken (zB Biegen, Wölben, Verschmelzen) samt den notwendigen Handwerkzeugen und Maschinen (zB Öfen) beschreiben.
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- 9.1.8 die Anwendung und den Einsatz verschiedener Öfen, welche für die thermische Bearbeitung im Rahmen der Veredelung von Glas eingesetzt werden, beschreiben.
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- 9.1.9 Einzelteile für Glasprodukte oder Glaskonstruktionen aus unterschiedlichen Glasarten mit Maschinen mechanisch oder mit Öfen thermisch veredeln.
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- 9.1.10 die Arbeitsschritte (zB Vorbereiten, Vorbehandeln, Beschichten) zum Bearbeiten oder Beschichten von Glasoberflächen durch physikalische (zB Verdampfung) sowie durch chemische Techniken (zB nasschemische Beschichtung, Sprühbeschichtung, Pulverbeschichtung) samt den notwendigen Maschinen beschreiben.
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- 9.1.11 die Oberflächen von Einzelteilen für Glasprodukte oder Glaskonstruktionen aus unterschiedlichen Glasarten vorbereiten und vorbehandeln sowie mit physikalischen und chemischen Techniken bearbeiten und beschichten.
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9.2 Zusammenbau und Montage |
Die auszubildende Person kann |
- 9.2.1 die bauphysikalischen Grundlagen betreffend die Gebäudehülle in Bezug auf Undichtheiten (zB Feuchtigkeitsschäden), Wärmedämmung (zB Entstehung von Wärmebrücken) und Luftdichtheit sowie deren Auswirkungen (zB Schimmelbildung) in Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten grundlegend erläutern.
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- 9.2.2 erforderliche Aufstiegshilfen (zB Arbeits- und Schutzgerüste) für die im Rahmen des eigenen Lehrbetriebes auszuführenden Tätigkeiten aufstellen, in Stand halten und abbauen.
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- 9.2.3 Einzelteile von Glasprodukten (zB Verglasungen für Fenster oder Türen) und Glaskonstruktionen (zB Einzelteile von Trennwänden, Wintergärten, Vorbauten) materialgerecht verpacken und transportieren sowie beim Kunden unter Beachtung von Sauberkeit (Transportwege, Handschuhe) und Schutz vor Beschädigungen anliefern.
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- 9.2.4 den Aufbau und die Konstruktion von Fensterrahmen, Fensterstöcken und Türen beschreiben.
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- 9.2.5 die Anforderungen an Abdichtungen (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), deren Arten (zB Dichtungs- und Dämmmassen) und Anwendung erklären.
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- 9.2.6 zu erneuernde oder beschädigte Verglasungen (zB von Fenster oder Türen) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Ausbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen aus den entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) ausbauen.
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- 9.2.7 angefertigte Verglasungen (zB für Fenster oder Türen) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Einbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen in die entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) einbauen.
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- 9.2.8 die Möglichkeiten (zB geprüfte Glasarten zum Vogelschutz) zur Verhinderung von Vogelsterben durch Anprall an Glasflächen (zB Glasfassaden, Lärm- sowie Windschutzwände aus Glas, Glasgeländer, Wintergärten) beschreiben.
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- 9.2.9 Glasflächen (zB Glasfassaden, Lärm- sowie Windschutzwände aus Glas, Glasgeländer, Wintergärten) zur Verhinderung von Vogelsterben mit unterschiedlichen Möglichkeiten (zB geprüfte Glasarten zum Vogelschutz) gestalten.
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- 9.2.10 die Aufbausituation (zB Maße) prüfen sowie die Eignung (zB Belastbarkeit, Tragfähigkeit) von vorhandenen Unterkonstruktionen, Böden, Decken und Wänden auf der Baustelle beurteilen.
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- 9.2.11 hergestellte und bearbeitete Einzelteile zu fertigen Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Verbindungstechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen zusammenbauen.
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- 9.2.12 fertige Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Befestigungstechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen montieren.
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- 9.2.13 im Rahmen des Zusammenbaus bzw. der Montage von Glaskonstruktionen entsprechende Abdichtungen und Dämmungen unter Anwendung geeigneter Hilfsmittel (zB Dichtungsbänder, Silikon) anbringen.
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- 9.2.14 die Montage von Photovoltaik (PV)-Anlagen auf Glasdächern und Glasfassaden samt Herstellung bzw. Montage der nötigen Unterkonstruktion und Montage der Halterungen auf die Unterkonstruktion sowie Herstellung des Glasdaches bzw. der Glasfassade mittels gebäudeintegrierter PV-Module und deren Anschluss mit vorgefertigten Steckverbindungen bis zum Generatoranschlusskasten sowie die Tätigkeiten (zB Demontage von Halterungen und Unterkonstruktionen, Abschließen von Steckverbindungen) im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten an Glasdächern bzw. Glasfassaden beschreiben.
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- 9.2.15 die für Arbeiten am Dach notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie alle anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (Dachsicherungssysteme wie Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme, Aufstieg- und Ausstiegleitern, Durchsturzsicherungen, Geländer) anwenden.
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9.3 Reparatur, Instandsetzung und Sanierung |
Die auszubildende Person kann |
- 9.3.1 Fehler und Schäden an Glasprodukten und Glaskonstruktionen feststellen sowie Instandsetzungsvarianten (zB Austausch, Reparatur, Notverglasung) im Hinblick auf thermische Verbesserungen und Sicherheitsanforderungen (Normen und Richtlinien) anbieten.
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- 9.3.2 Glasprodukte und Glaskonstruktionen in Stand setzen (zB Austausch, Reparatur, Notverglasung).
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- 9.3.3 Fehler und Funktionsstörungen an Zubehörteilen von Glasprodukten und Glaskonstruktionen feststellen.
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- 9.3.4 Zubehörteile von Glasprodukten und Glaskonstruktionen in Stand setzen (zB Austausch, Reparatur).
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- 9.3.5 Verglasungen (zB für Fenster oder Türen) auf der Baustelle im Rahmen der thermischen Sanierung zur Erhöhung der Energieeffizienz unter Anwendung geeigneter Einbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen in entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) ersetzen.
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- 9.3.6 bestehende Verglasungen oder Glaskonstruktionen demontieren und die Trennung, Wiederverwertung und Entsorgung von Glaseinzelteilen und Zubehörteilen zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft veranlassen.
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9.4Kunsthandwerk |
Die auszubildende Person kann |
- 9.4.1 Blei- und Messingverglasungen, Glasmosaike und Glasmalerei unter Anwendung kunsthandwerkliche Techniken sowie der benötigten Handwerkzeuge herstellen.
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