Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. I Nr. 6/2026)
§ 6.
Diese Verordnung tritt mit dem der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026
Gesetzesnummer
20009957
Dokumentnummer
NOR40196277
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
