§ 65 Behoerden-UeG

Alte FassungIn Kraft seit 29.7.1945

Staatsgebäude.

§ 65.

Die Reichsbauämter in Wien werden aufgelöst. Ihre Geschäfte gehen auf die Staatsgebäudeverwaltung in Wien über.

Schlagworte

Bundesgebäudeverwaltung

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2020

Gesetzesnummer

10000206

Dokumentnummer

NOR12003450

alte Dokumentnummer

N1194516451S