Entstehung der Steuerschuld
§ 5.
Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Annahme der Zahlung für den Versandhandelsumsatz, im Rahmen dessen das Paket zugestellt werden soll. Die entstandene Steuerschuld kann nach der Zustellung des Pakets nicht mehr entfallen.
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2026
Gesetzesnummer
20013257
Dokumentnummer
NOR40280310
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