Aufbau der Grundausbildung
§ 5
(1) Die Grundausbildung setzt sich für Bedienstete der Verwendungsgruppe A1, v1 aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:
- 1. Basisausbildung,
- 2. Job Rotation,
- 3. Theoretische Grundlagen.
(2) Für Bedienstete aller übrigen Verwendungsgruppen besteht die Grundausbildung aus folgenden Ausbildungsabschnitten:
- 1. Basisausbildung,
- 2. Theoretische Grundlagen.
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