§ 5 Festsetzung des Lehrlingseinkommens für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2025

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 132/2026

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

§ 5.

Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlages ein Stundenlohn von 16,89 € heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2026

Gesetzesnummer

20012888

Dokumentnummer

NOR40269434

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