§ 5 Festsetzung des Lehrlingseinkommens für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2021

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 319/2022

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

§ 5.

Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlages ein Stundenlohn von 13,40 € heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2022

Gesetzesnummer

20011608

Dokumentnummer

NOR40236402

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)