§ 5 Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2017

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

§ 5.

Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 8,00 heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2018

Gesetzesnummer

20009776

Dokumentnummer

NOR40190130

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