§ 5 Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

§ 5

Gibt es in einem Betrieb kein einschlägiges Angestelltengehalt iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich der Berechnung der Grundstundenvergütung und des Zuschlages die Beschäftigungsgruppe 2 Untergruppe a der Gehaltstafel des Kollektivvertrages für Angestellte im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW vom 18. Dezember 2015 heranzuziehen.

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