§ 5 Ergänzungsstudium zum Erwerb des internationalen Magisteriums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Linz

Alte FassungIn Kraft seit 18.5.1991

Abschlußarbeit

§ 5.

Die schriftliche Abschlußarbeit, die im Rahmen eines Projektstudiums anzufertigen ist, ist dem Fach „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“ zu entnehmen und hat nach Möglichkeit dem internationalen Charakter des Ergänzungsstudiums Rechnung zu tragen.

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2025

Gesetzesnummer

10009779

Dokumentnummer

NOR12123631

alte Dokumentnummer

N7199115237J

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