§ 5 DAVID-VO 2012

Alte FassungIn Kraft seit 25.9.2012

Anforderungen zur Darstellung der Verbrauchsinformation durch den Lieferanten

§ 5

(1) Der Lieferant hat dem Endverbraucher, dessen Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu senden. Die Anforderungen gemäß § 3 Z 1 lit. c und d sind dabei zu berücksichtigen.

(2) Auf dessen Verlangen ist dem Endverbraucher die Information kostenlos in Papierform zu übermitteln.

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