§ 5 AdelsaufhG

Alte FassungIn Kraft seit 10.11.1920

§ 5.

Die in Österreich bestehenden weltlichen Ritter- und Damenorden werden aufgehoben. Die bisher verliehenen Orden und Ehrenzeichen dürfen weitergetragen werden.

Schlagworte

Ritterorden

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2020

Gesetzesnummer

10000036

Dokumentnummer

NOR12000685

alte Dokumentnummer

N1191910755S