§ 56 TBO 2011

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2013

§ 56

Nichtigkeit

Bescheide, mit denen die Baubewilligung erteilt wird, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler, wenn

  1. a) dem Bauverfahren entgegen dem § 25 Abs. 4 kein hochbautechnischer oder brandschutztechnischer Sachverständiger oder kein Sachverständiger zur Beurteilung der jeweiligen Gefahrensituation beigezogen wurde;
  2. b) die Baubewilligung erteilt wurde, obwohl ein Abweisungsgrund nach § 27 Abs. 3 lit. a, b oder c vorlag.

22.05.2013

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