§ 55 LFAG.

Alte FassungIn Kraft seit 10.2.1978

Betriebsvereinbarung

Begriff
§ 55

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuß, Zentralbetriebsrat) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist.

30.10.2018

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