Entlohnung der nicht
vollbeschäftigten Vertragsbediensteten
§ 55
Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Monatsentgeltes.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Entlohnung der nicht
vollbeschäftigten Vertragsbediensteten
§ 55
Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Monatsentgeltes.
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