9. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Verweisungen auf Bundesgesetze
§ 55
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die zitierte Stammfassung oder die Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden letztzitierten erhalten haben:
- 1. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl Nr 450/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 70/1999;
- 2. Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl Nr 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 145/1998;
- 3. Ärztegesetz 1998, BGBl I Nr 169.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
