b) wenn mehrere ohne Theilung;
§ 555
Sind ohne Vorschrift einer Theilung mehrere Erben eingesetzt worden, so theilen sie zu gleichen Theilen.
b) wenn mehrere ohne Theilung;
§ 555
Sind ohne Vorschrift einer Theilung mehrere Erben eingesetzt worden, so theilen sie zu gleichen Theilen.