§ 53 TBO 1998

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.1998

§ 53

Nichtigkeit

Bescheide, mit denen die Baubewilligung erteilt wird, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler, wenn

  1. a) dem Bauverfahren entgegen dem § 24 Abs. 5 kein hochbautechnischer oder brandschutztechnischer Sachverständiger oder kein Sachverständiger für Wildbach- und Lawinenverbauung beigezogen wurde;
  2. b) die Baubewilligung entgegen den Abstandsbestimmungen der §§ 5 und 6 erteilt wurde;
  3. c) die Baubewilligung erteilt wurde, obwohl das betreffende Bauvorhaben dem Flächenwidmungsplan oder einem Bebauungsplan widersprochen hat (§ 26 Abs. 3 lit. a) oder obwohl ein Abweisungsgrund nach § 26 Abs. 3 lit. b oder c vorgelegen ist.

22.07.2025

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