Das Inkrafttreten, die Fassung der jeweiligen Bestimmung sowie die Hinweise auf etwaige Übergangsbestimmungen sind aus den Textanmerkungen ersichtlich.
Ressorttext (Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Zusammentreffen eines Ruhe(Versorgungs)genußanspruches
aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis mit einem Rentenanspruch aus der Pensionsversicherung
§ 530
§ 530. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 13/1962, Art. V Z 73) - 1.1.1962.