Wirksamkeitsbeginn
§ 51
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Kundmachung folgenden Kalendermonates in Kraft. Mit diesem Tage verlieren die Gesetze vom 24. Mai 1921, LGuVBl.Nr. 44/1922, und vom 19. Dezember 1921, LGuVBl.Nr. 32/1992, ihre Geltung.
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