§ 51 B-GlBG

Alte FassungIn Kraft seit 13.2.1993

Frauenförderung im Exekutivdienst

§ 51

§ 51. Der 4. Teil dieses Bundesgesetzes ist auf Verwendungen im sicherheitsbehördlichen Exekutivdienst (§ 5 Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991) ab 1. Jänner 2003 anzuwenden.