Entgeltansprüche unabhängiger Betreiber von Geldautomaten
§ 4a.
Der Zahlungsdienstleister hat den Verbraucher von der Zahlung von Entgelten zu befreien, die ein Dienstleister gemäß § 2 Abs. 3 Z 15 ZaDiG vom Verbraucher für Bargeldabhebungen mit der zum Zahlungskonto des Verbrauchers ausgegebenen Zahlungskarte beansprucht.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/2017
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2018
Gesetzesnummer
20009550
Dokumentnummer
NOR40198295