Lehrgang „Personal- und Organisationsentwicklung“
§ 4.
Die Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg, ist berechtigt, den Lehrgang „Personal- und Organisationsentwicklung“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Personal- und Organisationsentwicklung“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Personal- und Organisationsentwicklerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Personal- und Organisationsentwickler“ zu verleihen.
Schlagworte
Personalentwicklung, Personalentwickler, Personalentwicklerin
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2026
Gesetzesnummer
20004140
Dokumentnummer
NOR40065468
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