Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 4 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung des akademischen Grades Master of Advanced Studies (Organisationsberatung)“, Lehrgang Organisationsberatung“, Akademie für Sozialarbeit Vorarlberg
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.4.2002 bis 31.03.2005 (BGBl. II Nr. 69/2005)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.