§ 4 Studienordnung für die Studienrichtung Meteorologie und Geophysik

Alte FassungIn Kraft seit 27.4.1978

Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).

II. Abschnitt

ERSTER STUDIENABSCHNITT Inskription im ersten Studienabschnitt

§ 4.

(1) In der Studienrichtung Meteorologie und Geophysik sind im ersten Studienabschnitt nach Maßgabe des Studienplanes unter Berücksichtigung der vorhandenen Lehr- und Forschungseinrichtungen mindestens 60 Wochenstunden aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu inskribieren:

Zahl der

Name des Faches Wochenstunden

a) Mathematik ................................... 17 - 22

b) Physik ....................................... 20 - 28

c) nach Wahl des Kandidaten zwei der folgenden

Fächer, die der Einführung in den gewählten

Studienzweig und der Erarbeitung seiner

Grundlagen dienen:

1. Einführung in die Meteorologie

2. Einführung in die Geophysik

3. Einführung in die Geologie oder Astronomie

oder Geographie, je ....................... 8

(2) Die Zahl der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens 15 zu betragen.

(3) Der Studienplan kann vorsehen, daß Lehrveranstaltungen aus den gemäß § 6 Abs. 3 lit. a bis f bzw. § 6 Abs. 4 lit. a bis f genannten Fächern im Gesamtausmaß bis zu 10 Semesterwochenstunden einschließlich der in Abs. 4 genannten Lehrveranstaltungen schon im ersten Studienabschnitt inskribiert werden können.

(4) Die im § 6 Abs. 3 lit. g bzw. Abs. 4 lit. g vorgesehenen Lehrveranstaltungen können auch im ersten Studienabschnitt inskribiert und die Vorprüfung über den Stoff dieser Lehrveranstaltungen kann auch im ersten Studienabschnitt abgelegt werden.

Schlagworte

Lehreinrichtung, Pflichtfach

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2025

Gesetzesnummer

10009473

Dokumentnummer

NOR12120480

alte Dokumentnummer

N7197833186L

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