Diese Verordnung wurde auf Grund des § 32 Abs 2 des Vergabekontrollgesetzes 2002 mit Ablauf des 31.12.2002 aufgehoben.
In- und Außerkrafttreten
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Landesvergabeverordnung, LGBl Nr 53/1995, außer Kraft.
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