Zu LGBl Nr 60/2006: Die Novelle betrifft die Änderung der Bezeichnung des Paragraphen. (Früher § 3)
In- und Außerkrafttreten
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1997 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. März 1995, LGBl Nr 54, mit der die Bezirksverwaltungsbehörden und die Schulleiter zur Vornahme bestimmter Maßnahmen in Ausübung der Diensthoheit über die Salzburger Landeslehrer ermächtigt werden, außer Kraft.
(3) § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 104/2001 tritt mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 in Kraft.
(4) Die §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 95/2002 treten mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 in Kraft.
(5) § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 60/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft.
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