§ 4 LHG 2016

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Zu LGBl Nr 24/2016: In- und Außerkrafttreten: (1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und verliert mit Ausnahme der §§ 4 und 5 mit Ablauf des 31. Dezember 2016 seine Wirksamkeit. (2) § 4 tritt erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen rechtlich verbindlichen mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung außer Kraft, § 5 erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen gesetzlichen Regelung über die Haftungsobergrenzen von Land und Gemeinden. Da mit 1. Jänner 2017 durch das Landeshaushaltsgesetz 2017, LGBl Nr 19/2017, entsprechende §§ 4 und 5 in Kraft getreten sind, sind die §§ 4 und 5, LGBl Nr 24/2016, mit 31. Dezember 2016 außer Kraft getreten.

Mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung für die Jahre 2017 bis 2020

§ 4

Gemäß Art 15 Abs 1 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 wird für die Jahre 2017 bis 2020 folgende, auf der Gliederung des Anhanges 2 zum Österreichischen Stabilitätspakt 2012 basierende rechtlich verbindliche mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung festgelegt:

Die vorstehenden Tabellen stellen eine Grobplanung im Sinne des Art 15 Abs 1 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 dar, weswegen sich im Einzelfall die jeweiligen Daten nur nach Maßgabe notwendiger Gegebenheiten ändern können.

09.03.2016

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