§ 4 Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2016

Sonstige Ansprüche

§ 4

Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, das sind 8%.

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2017

Gesetzesnummer

20009568

Dokumentnummer

NOR40182380

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