Sonstige Ansprüche
§ 4
Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, das sind 8%.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Sonstige Ansprüche
§ 4
Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, das sind 8%.
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