§ 4 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2005

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 84/2008).

Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils

§ 4.

Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:

(1) Verwendungsgruppe A1:

  1. Sektionsleitung: 5 Männer; 0 unbesetzt
  2. Abteilungsleitung:
  1. 31 Männer, 4 Frauen; 0 unbesetzt
  1. 3 Männer; 2 Frauen; 0 unbesetzt
  1. Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie

(2) Verwendungsgruppe A2:

  1. Leitung der Bibliothek: 1 Mann
  2. Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Frau

(3) Verwendungsgruppe A3:

  1. Stellvertretung der Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Mann
  2. Leitung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Mann
  3. Stellvertretung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Frau
  4. Leitung der allgemeinen Kanzlei: 1 Frau
  5. Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen:
  1. 5 Frauen
  1. Stellvertretung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: 3 Frauen

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

20004466

Dokumentnummer

NOR40072987

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