Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 84/2008).
Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
§ 4.
Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:
- – Sektionsleitung: 5 Männer; 0 unbesetzt
- – Abteilungsleitung:
- 31 Männer, 4 Frauen; 0 unbesetzt
- davon zusätzliche Funktion der Sektionsleitungstellvertretung:
- 3 Männer; 2 Frauen; 0 unbesetzt
- – Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie
- Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung:
- 50 Männer, 19 Frauen; 3 unbesetzt
- Insgesamt bestehen somit 114 besetzte (und 3 unbesetzte) Funktionen; hievon 25 mit Frauen besetzt, dies sind 21,93% (Frauenförderungsplan 2004/2005: 16,52%).
- – Leitung der Bibliothek: 1 Mann
- – Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Frau
- Insgesamt bestehen somit 2 Funktionen; eine wird von einer Frau ausgeübt, dies sind 50% (Frauenförderungsplan 2004/2005: 50%).
- – Stellvertretung der Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Mann
- – Leitung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Mann
- – Stellvertretung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Frau
- – Leitung der allgemeinen Kanzlei: 1 Frau
- – Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen:
- 5 Frauen
- – Stellvertretung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: 3 Frauen
- Insgesamt bestehen somit 12 Funktionen; hievon sind 10 mit Frauen besetzt, dies sind 83,33% (Frauenförderungsplan 2004/2005: 77,78%).
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Gesetzesnummer
20004466
Dokumentnummer
NOR40072987
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