§ 4 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Alte FassungIn Kraft seit 21.1.2004

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 476/2005).

Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils

§ 4.

Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt

dar:

(1) Verwendungsgruppe A1:

– Sektionsleitung: 4 Männer; 1 unbesetzt;

– Sektionsleitungstellvertretung: 2 Männer; 3 unbesetzt;

– Abteilungsleitung (ohne Sektionsleitungstellvertretung):

29 Männer, 4 Frauen;

– Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung

und Fachbereichsleitung: 61 Männer, 15 Frauen; 4 unbesetzt. Insgesamt bestehen somit 115 besetzte (und 8 unbesetzte) Funktionen;

hievon 19 mit Frauen besetzt, dies

sind 16,52 % (Frauenförderungsplan 2002/03: 10,19 %).

(2) Verwendungsgruppe A2:

– Leitung der Bibliothek: 1 Mann;

– Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Frau.

Insgesamt bestehen somit 2 Funktionen; eine wird von einer Frau ausgeübt, dies sind 50 % (Frauenförderungsplan 2002/03: 100 %).

(3) Verwendungsgruppe A3:

– Stellvertretung der Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Mann;

– Leitung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Mann;

– Stellvertretung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Frau;

– Leitung der allgemeinen Kanzlei: 1 Frau;

– Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: 5 Frauen.

Insgesamt bestehen somit 9 Funktionen; hievon sind 7 mit Frauen besetzt, dies sind 77,78 % (Frauenförderungsplan 2002/03: 87,50 %).

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2023

Gesetzesnummer

20003175

Dokumentnummer

NOR40049445

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