§ 4 wurde zweimal vergeben
Inkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
§ 4 wurde zweimal vergeben
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2026
Gesetzesnummer
20011051
Dokumentnummer
NOR40221161
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
