§ 4 Ergänzungsstudium zum Erwerb des internationalen Magisteriums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Linz

Alte FassungIn Kraft seit 18.5.1991

Studienfächer

§ 4.

(1) Während des Orientierungssemesters sind im Studienplan Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt acht Wochenstunden festzulegen, die der Orientierung an der Universität sowie der Beherrschung der deutschen Sprache zu dienen haben.

(2) Während der beiden Hauptsemester sind im Studienplan Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 32 Wochenstunden aus folgenden Pflicht- und Wahlfächern festzulegen:

Name des Faches Zahl der

Wochenstunden

a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre................... 6

b) Zwei besondere Betriebswirtschaftslehren

nach Wahl des Studierenden............................ 12

c) Volkswirtschaftstheorie oder -politik................. 4

d) Weitere Lehrveranstaltungen, die das

Studium sinnvoll ergänzen, nach Maßgabe

des Studienplanes und des vorhandenen

Lehrangebotes, insbesondere Deutsch

als Fremdsprache...................................... 10

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2025

Gesetzesnummer

10009779

Dokumentnummer

NOR12123630

alte Dokumentnummer

N7199115236J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)