§ 4 Ausnahmen von der Einhebung des Behandlungsbeitrages-Ambulanz

Alte FassungIn Kraft seit 10.3.2001

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 71/2003 und BGBl. I Nr. 33/2001).

Leistungen infolge Schwangerschaft

§ 4.

Zu den Leistungen nach § 135a Abs. 2 Z 4 ASVG zählen jedenfalls auch die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ärztlich festgestellten Schwangerschaft stehenden Kontrolluntersuchungen.

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2025

Gesetzesnummer

20001231

Dokumentnummer

NOR40017410

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