§ 4 AMA-Gesetz 1992

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1993

Organe

§ 4

(1) Organe der AMA sind

  1. 1. der Vorstand,
  2. 2. der Verwaltungsrat,
  3. 3. die Fachausschüsse und
  4. 4. der Kontrollausschuß.

(2) Die Mitglieder der Organe müssen zum Nationalrat wählbar sein.