§ 49 StKJHG

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2013

§ 49

EU-Recht

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates umgesetzt.

11.02.2014

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