§ 48 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Diätdienst

§ 48

§ 48. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres sind Einzelprüfungen aus nachstehenden Unterrichtsfächern abzunehmen:

Normale Anatomie, 1. Teil;

Pathologische Anatomie, 1. Teil;

Grundlagen der Hygiene mit besonderer Berücksichtigung der Küchen- und Nahrungsmittelhygiene;

Einfache Laboratoriumsuntersuchungen;

Herstellung von Krankenkost, 1. Teil;

Erste Hilfe und Verbandslehre;

Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes;

Allgemeine Betriebs- und Wirtschaftsführung im Krankenhaus.