§ 45
Voraussetzungen für die Ermächtigung
Stellen zur Ausstellung von Übereinstimmungszeugnissen müssen die Voraussetzungen nach § 37 erfüllen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Stellen zur Ausstellung von Übereinstimmungszeugnissen müssen die Voraussetzungen nach § 37 erfüllen.
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