§ 44 TTG 2006

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2006

§ 44

Aufbringung der Mittel

Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:

  1. a) Beiträge der Pflichtmitglieder und der freiwilligen Mitglieder der Tourismusverbände,
  2. b) allfällige Zuschüsse des Landes Tirol,
  3. c) sonstige Zuwendungen.

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