§ 3
Ausbildung zum Fach-Sozialbetreuer bzw. zur Fach-
Sozialbetreuerin BB
(1) Der Ausbildungslehrgang umfasst:
- a) eine theoretische Ausbildung im Umfang von zumindest 1.200 Unterrichtseinheiten (UE) und
- b) eine praktische Ausbildung im Umfang von 1.200 Stunden,
- die auf mindestens zwei Ausbildungsjahre aufzuteilen sind. In den Ausbildungslehrgang ist das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ (100 Stunden theoretische und 40 Stunden praktische Ausbildung) nach der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung integriert.
(2) Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Ausbildungsmodule im jeweils nachstehenden Mindestausmaß:
- a) Persönlichkeitsbildung 340 UE
- Das Modul beinhaltet unter anderem Supervision, musischkreative Bildung, Kommunikation/Konfliktbewältigung, Bewegung und Körpererfahrung; die Inhalte müssen in einem einschlägigen Kontext zur Sozialbetreuung stehen.
- b) Sozialbetreuung allgemein 200 UE
- Das Modul umfasst Berufskunde und Berufsethik, Methodik, Rehabilitation und Mobilisation, Gerontologie.
- c) Humanwissenschaftliche Grundbildung 80 UE
- Das Modul beinhaltet Einführung in Pädagogik, Psychologie und Soziologie.
- d) Politische Bildung und Recht 80 UE
- e) Medizin und Pflege 120 UE
- Das Modul deckt die Inhalte des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ ab.
- f) Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung 20 UE
- g) Haushalt, Ernährung, Diät 80 UE
- h) Ausbildungsschwerpunkt-spezifisches Modul 280 UE
(3) Die praktische Ausbildung ist wie folgt zu absolvieren, wobei die praktische Ausbildung des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ abgedeckt ist:
- a) in Behindertenbetreuungseinrichtungen 320 Stunden
- b) in Einrichtungen, die der stationären Betreuung behinderter Menschen dienen 160 Stunden
- c) Grundlagenpraktika in drei verschiedenen Bereichen der Behindertenbegleitung, wie Werkstätten für Behinderte, beschäftigungstherapeutische Einrichtungen, Tagesheimstätten, Sonderkindergärten, Wohngemeinschaften für psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen 720 Stunden.
22.08.2019
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
