§ 3
Mittel des Fonds
Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:
- a) Beiträge der Bundesgesundheitsagentur;
- b) Beiträge der Länder (Umsatzsteueranteile);
- c) Beiträge der Gemeinden (Umsatzsteueranteile) nach Maßgabe einer besonderen bundesgesetzlichen Regelung;
- d) Beiträge der Sozialversicherung;
- e) Beiträge des Landes Tirol, der Gemeinden und des Trägers des Krankenhauses St. Vinzenz in Zams nach den §§ 4, 5 und 6;
- f) Beiträge der Träger der Kranken- und Unfallfürsorge nach § 7;
- g) Mittel nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz;
- h) Vermögenserträge und allfällige sonstige Erträge;
- i) allfällige sonstige Mittel nach Maßgabe bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften.
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