Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).
II. ABSCHNITT
Inskription im ersten Studienabschnitt
§ 3.
(1) Im ersten Studienabschnitt sind nach Maßgabe des Studienplanes insgesamt zwischen 60 und 73 Wochenstunden aus den Pflichtfächern und 10 Wochenstunden aus den Freifächern zu inskribieren. Die Zahl der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens 15 zu betragen.
(2) Während des ersten Studienabschnittes sind aus folgenden Pflichtfächern mindestens zu inskribieren:
A. An jenen Fakultäten, an denen nur die Studienzweige Botanik und Zoologie eingerichtet sind:
Name des Faches Zahl der
Wochenstunden
a) Grundlagen der Botanik 18-24
b) Grundlagen der Zoologie 18-24
c) Vorprüfungsfächer zur ersten Diplomprüfung:
1. Chemie.................................. 8-12
2. Physik.................................. 5- 8
3. Einführung in die biologischen
Studienzweige........................... 8-14
B. An jenen Fakultäten, an denen auch einer der Studienzweige
Mikrobiologie, Genetik, Humanbiologie oder Paläontologie
eingerichtet ist:
Name des Faches Zahl der
Wochenstunden
a) Grundlagen der Botanik 14-18
b) Grundlagen der Zoologie 14-18
c) Vorprüfungsfächer zur ersten Diplomprüfung:
1. Chemie.................................. 8-12
2. Physik.................................. 5- 8
3. Einführung in die biologischen
Studienzweige........................... 8-14
d) nach Maßgabe des gewählten Studienzweiges
eines der folgenden Fächer:
1. sofern der Studienzweig Botanik gewählt
wird, Grundlagen der Botanik............ 5
2. sofern der Studienzweig Zoologie
gewählt wird Grundlagen der Zoologie.... 5
3. sofern der Studienzweig Mikrobiologie
gewählt wird, Grundlagen der Mikrobiologie. 5
4. sofern der Studienzweig Genetik gewählt
wird, Grundlagen der Genetik und Cytologie. 5
5. sofern der Studienzweig Humanbiologie
gewählt wird, Grundlagen der Anatomie
und Physiologie des Menschen
(einschließlich eines Sezierkurses)..... 8-12
6. sofern der Studienzweig Paläontologie
gewählt wird Grundlagen der
Paläontologie........................... 5- 7
Neben den in lit. a bis c bzw. lit. a bis d genannten Fächern kann der Studienplan vorsehen, daß weitere Lehrveranstaltungen aus den im § 6 Abs. 3 genannten Fächern bis zum Ausmaß von 20 Wochenstunden auch im ersten Studienabschnitt inskribiert werden können. Prüfungen über den Stoff dieser Lehrveranstaltungen können auch im ersten Studienabschnitt abgelegt werden.
(3) Im Rahmen der Freifächer kann der Studienplan insbesondere Mathematik für Biologen vorsehen.
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2025
Gesetzesnummer
10009542
Dokumentnummer
NOR12120998
alte Dokumentnummer
N7198312448L
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