Erste Diplomprüfung
§ 3
(1) Die erste Diplomprüfung umfaßt folgende Fachgebiete:
- 1. Mathematik und Theoretische Informatik;
- 2. Praktische Informatik;
- 3. Technische Informatik;
- 4. Angewandte Informatik und gesellschaftliche Bezüge.
(2) Art und Stundenumfang der den einzelnen Teilprüfungsfächern zugrunde liegenden Lehrveranstaltungen sind im Studienplan im Umfang von insgesamt 60 bis 90 Wochenstunden festzulegen.
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