Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2025
Gesetzesnummer
20013060
Dokumentnummer
NOR40273657
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