§ 3 NLV 2025

Alte FassungIn Kraft seit 19.12.2025

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Inkrafttreten

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2025

Gesetzesnummer

20013060

Dokumentnummer

NOR40273657

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